„Bisher sind die Gutscheine beim Internethändler Amazon auf ein Jahr befristet. Das Gesetz schreibt jedoch für Gutscheine eine dreijährige Frist vor. Verbraucherschützer hatten vor dem Landgericht München eine Verlängerung der Frist eingeklagt und haben gewonnen.
Amazon hatte Geschenkgutscheine generell nach einem Jahr für ungültig erklärt und das mit großem Verwaltungsaufwand begründet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte den Internethändler daraufhin zunächst abgemahnt, die entsprechende Klausel über die kurze Geltungsdauer zu widerrufen.“ (welt.de)
Mir persönlich ist es zwar ein Rätsel, wer seinen Online-Gutschein nicht innerhalb eines Jahres eintauscht. Aber wer es bisher nicht geschafft hat innerhalb von 365 Tagen etwas bei Amazon zu finden und zu bestellen, der kann sich eben jetzt freuen. Vielleicht findet man ja nun am 366 Tag etwas für seinen Gutschein.
Neueste Kommentare